Sportkreis Heilbronn

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Willkommen beim Sportkreis Heilbronn!

Herzlich willkommen auf den Seiten des Sportkreis Heilbronn e.V. .

Der Sportkreis Heilbronn e.V., als politische und gesellschaftliche Vertretung von ca. 123.000 Mitgliedern in 305 Sportvereinen, ist die Unterorganisation des Württembergischen Landessportbundes (WLSB)  innerhalb des Stadt- und Landkreises Heilbronn. Der Zweck des Sportkreises ist die Förderung des Sports und der freien Jugendhilfe, insbesondere dafür einzustehen, dass Allen die Möglichkeit gegeben wird, unter zeitgemäßen Bedingungen Sport zu treiben, den Sport weiter zu entwickeln und die dafür erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren, den Sport in überverbandlichen und überfachlichen Angelegenheiten im kommunalen und öffentlichen Bereich zu vertreten und die damit zusammenhängenden Fragen seiner Mitglieder zu regeln.

Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassischen und konfessionellen Gesichtspunkten der Gesundheit, der Allgemeinheit, insbesondere der Jugend zu dienen.

Der Sportkreis Heilbronn ist gemäß § 21 der Satzung des WLSB dessen rechtlich selbstständige Untergliederung (Zweigverein). Als regionale Gliederung des WLSB erfüllt der Sportkreis die Aufgaben des WLSB im Vereinsgebiet, soweit diese in die regionale Kompetenz fallen. Dazu gehören insbesondere

a) Behandlung sport- und gesellschaftspolitischer Grundsatzfragen (z.B. Umsetzung von Projekten zu sportpolitischen Themen in Zusammenarbeit mit dem WLSB)

b) Kontakte zu Sportorganisationen, parlamentarischen, staatlichen und kommunalen Stellen,Vertretung bei Behörden und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen;

c) Medienpolitik, Öffentlichkeitsarbeit;

d) Förderung und Pflege der Jugendarbeit;

e) Betreuung und Verwaltung des Vermögens und etwaiger Beteiligungen;

f) Unterstützung der Mitgliedsorganisationen in überfachlichen Aufgaben der Sportfachverbände;

g) Unterstützung von Maßnahmen für die Talentsuche/Talentförderung in Abstimmung mit den Sportfachverbänden;

h) Förderung des Breiten- und Freizeitsports sowie des gesundheitsorientierten Sports in Absprache mit den Sportfachverbänden

i) Maßnahmen zur Umsetzung und Fortschreibung des Frauenförderplans;

j) Integration ausländischer Mitbürger/innen;

k) Durchführung dezentraler Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung staatlich anerkannter lizenzierter Übungsleiter/innen und von Führungskräften des Sports im überfachlichen Bereich;

I) Beratung beim Bau und der Einrichtung von Sportstätten und bei der Anschaffung von Sportgeräten;

m) Durchführung der Ausschreibung „Deutsches Sportabzeichen" und Verleihung desselben;

n) Förderung der Zusammenarbeit von Verein und Schule;

o) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts

p) sportärztliche Beratungsdienste für die Mitglieder

Der Sportkreis fördert und unterstützt seine Mitgliedsvereine und die ihm angehörenden Mitgliedsverbände oder Untergliederungen von Mitgliedsverbänden in allen überfachlichen Fragen. Die sportfachlichen Aufgaben werden ausschließlich durch die jeweiligen Sportfachverbände oder deren regionale Untergliederungen erfüllt. 

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