Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Wir werden das Ehrenamt nicht im Stich lassen.“
Mittel im Solidarpakt III werden zielgerichtet eingesetzt, um Vereine in Not zu unterstützen
„Die Corona-Pandemie ist auch für unsere Sportvereine und für deren Mitglieder in Baden-Württemberg eine große Herausforderung. Wir vermissen schon jetzt die Gemeinschaft und die schönen Momente, die uns der Vereinssport bietet. Auch die finanziellen Auswirkungen sind teilweise erheblich. Wir werden deshalb alles daran setzen, dass es durch das Corona-Virus und seine Nebenwirkungen kein Vereinssterben in Baden-Württemberg geben wird“, sagte Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann am Donnerstag in Stuttgart. Der Landessportverband (LSV) und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport seien in ständigem Kontakt, um die Situation zu analysieren und gezielte Unterstützungsmaßnahmen zu ermöglichen. So werde man in Abstimmung mit dem LSV umgehend Mittel im laufenden Solidarpakt Sport zielgerichtet einsetzen, um in Not geratene Sportvereine zu unterstützen. Sollte diese Maßnahme nicht ausreichen, werde man sich für einen ergänzenden Notfallfonds einsetzen. „Wir werden das Ehrenamt nicht im Stich lassen“, betonte Eisenmann. Die Hilfen aus dem Solidarpakt sollen andere, bereits verabschiedete Maßnahmen von Bund und Land ergänzen.
Hilfe leisten, wo es existenzielle Not oder besondere Härten gibt
„Es ist eine harte Zeit für uns alle - gerade für diejenigen, die den Sport lieben und mit Leidenschaft in den Vereinen Sport treiben. Niemand weiß, wann der Alltag wieder einkehren kann“, sagte die Sport- und Kultusministerin. Wegen dieser Ungewissheit sei derzeit noch nicht zu überblicken, was die Krise für die Einnahmen- und Ausgabenseite der Sportvereine im Einzelfall bedeute. Vieles hänge von der Mitgliederstärke, der Beschäftigtenzahl, dem Angebot und der Infrastruktur eines Vereins ab. „In den kommenden Wochen werden die konkreten Auswirkungen auf den Vereinssport klarer und sichtbarer werden. Wir sind entschlossen, überall dort Hilfe zu leisten, wo trotz bereits beschlossener Maßnahmen existenzielle Not oder besondere Härten drohen“, so Eisenmann.